Innergememeinschaftlicher Handel; Ein- und Durchfuhr

Die Einfuhr von Tieren und bestimmten tierischen Produkten und Erzeugnissen in die Gemeinschaft und nach Österreich unterliegt gleichfalls gemeinschaftsrechtlich einheitlichen Veterinärbestimmungen (siehe dazu die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019 – VEVO 2019, BGBl. II 2019/415).

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Veterinärverwaltung (Tel: 01/71100-0).

Hinsichtlich der Ausfuhr gelten, sofern Tiere und Waren auf dem Landweg über die Grenzkontrollstellen an der EU-Außengrenze in Drittstaaten verbracht werden, die veterinärrechtlichen Gemeinschaftsbestimmungen und ab dieser die Veterinärbestimmungen des jeweiligen Bestimmungslandes oder der Durchfuhrstaaten.

Im Falle einer beabsichtigten Ausfuhr in einen Drittstaat ist es zweckdienlich und erforderlich, bei den zuständigen Veterinärbehörden dieser Drittstaaten (und allenfalls der Durchfuhrstaaten) die veterinärbehördlichen Anforderungen zu erfragen und die beizubringenden Bescheinigungen zu beschaffen. Auf das Erfordernis der Mehrsprachigkeit (Sprache des Bestimmungslandes und Herkunftslandes) bei den Bescheinigungen wird hingewiesen.

Über die vielfältigen Einfuhrbestimmungen der einzelnen Drittstaaten können die entsprechenden Informationen bei den Handelspartnern in den Drittstaaten, den zuständigen zentralen oder lokalen Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten, den Botschaften, den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich, beim Bundesgremium des Vieh- und Fleischgroßhandels der Wirtschaftskammer Österreich und anderer Stellen eingeholt werden.

Die entsprechenden Untersuchungen werden von den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten durchgeführt und zum Zwecke der Ausfuhr die entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt.

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 8.5.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung